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Leistungsumfang der
Katzen-Krankenversicherung
Versichert sind die Kosten für ambulante und stationäre Behandlung und
Operationen. Eingeschlossen sind die Kosten für
Medikamente und Verbandsmaterial sowie Labor- und Röntgen-Diagnostik
Wir leisten bei Krankheit oder Unfall -- mit 100 Prozent, begrenzt auf dem
1-fachen oder 2-fachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Ebenso werden
Impfkosten und Parasitenmittel im Jahr bis 40 € erstattet.
Sie wählen den Tierarzt Ihres Vertrauens aus. Außerdem sind Auslandsreisen
bzw. Auslandsaufenthalte bis zu sechs Monaten mitversichert.
Wartezeit:
Die Wartezeit beträgt 30 Tage. Für Impfungen besteht keine Wartezeit.
Aufnahmealter:
Ab dem 3. Lebensmonat. Ab dem 6. Lebensjahr beträgt die Erstattung statt
100% nur noch 80%. Für Tiere ab dem 8. Lebensjahr erhöht sich der Beitrag um
15 Prozent. Abrechnung nach der tierärztlichen Gebührenordnung
(GOT).
Der Tierarzt / die Tierärztin berechnen ihre Leistungen nach der
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) in der Fassung vom 30.06.2008. Diese
können nach dem 1-fachen oder 2-fachen Satz abgerechnet werden. Wobei häufig
der 2-fache Satz Anwendung findet.
Die Katzen-Gesundheitsversicherung erstattet Ihnen die Tierarztkosten bis zu
100 Prozent.
Je nach beantragtem Versicherungsumfang erfolgt die Erstattung nach dem
1-fachen oder wahlweise dem 2-fachen Satz der Gebührenordnung.
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Infos anfordern (hier klicken)
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